Waldbau

Nicht jeder Wald kann zu einem RuheForst werden. Vielmehr müssen die Wälder insbesondere hinsichtlich Lage, Baumartenzusammensetzung, Bestandsstruktur, Bestandserschließung und Pflegezustand den hohen Qualitätsanforderungen von RuheForst genügen

Der RuheForst Marklohe im Besonderen, wird nicht mehr nach den Regeln der Forstwirtschaft genutzt und bewirtschaftet. Die forstliche Nutzung ist von nun an als ruhend zu betrachten. Vielmehr sind die Vorgaben von Landschaft- und Naturschutz maßgebend für die Weiternutzung. Unser Ruheforst liegt inmitten eines Flor-Fauna-Habitat-Gebietes zum Schutze des hier vorkommenden Hirschkäfers und seines Lebensraumes. Das gesamte Feld- und Waldgebiet entlang des Quellbaches ist ein Landschaftschutzgebiet. Hierzu hat der Landkreis Nienburg/Weser in dessen 2012 neu aufgelegten Verordnung zum Landschaftschutzgebiet Nr.48 „An der Schleifmühle“ die Nutzung als Ruheforst begrüßt und berücksichtigt. Es ist hiernach auf eine Holznutzung komplett zu verzichten und das anfallende Totholz vor Ort zu belassen. Dieses dient dem Hirschkäfer als Brutstätte und Nahrungsquelle.

Stirbt ein Baum ab so ist ein Hochstumpf zu erstellen dessen Höhe an die Statik seiner verbliebenen Wurzelmasse anzupassen ist. Lediglich die Verkehrssicherung entlang der Wege lässt unser Eingreifen zu. Hierzu darf totes Holz aus den Bäumen entfernt werden.

Leitprinzip ist der Erhalt des Lebensraumes.

Wir erhalten die Werke von Generationen vor uns.

Die Entwicklung unseres Waldes ist der Natur vollständig überlassen. Seine Schutz- und Nutzfunktion beschränkt sich auf den Erhalt als Lebensraum und  Sauerstoffquelle für Mensch und Tier.

Hierdurch sichern wir den Erholungswert des Parkes in der Region und den Lebensraum einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt.